Wo bekomme ich Hilfe?

Diese Frage richtet sich natürlich nach dem Behinderungsgrad Ihres Kindes.

  1. Pflegestufe (alt)/ Pflegegrad (neu)
    Unser erster Antrag auf Pflegestufe ging an die Pflegekasse der Krankenkasse (Ansprechpartenr telefonisch erfragen und Formular zuschicken lassen).
    Hier muß viel ausgefüllt und dokumentiert werden. Wenn der Antrag allerdings durchgeht, dann ist es eine wichtige Unterstützung bei der Pflege. NIEMAND wird bei Neugeborenen, behinderten Kindern direkt Pflegestufe 3, bzw. Pflegegrad 5 bekommen. Die Kasse rechtfertigt dies damit, das ein Neugeborenes Baby einen ähnlichen Pflegeaufwand hat wie ein behindertes Baby. Also erstmal zufrieden sein mit Stufe/Grad 1. Wir haben dann 6 Monate später einen neuen Antrag gestellt (auf Pflegestufe 2) und Ende des 2. Lebenjahres einen Antrag auf Stufe 3. Hat funktioniert, wobei die Absagen erstmal niederschmetternd sind. „Warum erkennen die das nicht?“, mag man sich fragen. Wenn eine Familie „neu“ ist mit der Problematik, wird JEDER Antrag erstmal abgeschmettert. Aber nicht verzagen, aus der Absage der Kasse alle wichtigen Gründe rausziehen und direkt Widerspruch einlegen. Sie rechnen oftmals nicht mit Widerstand. Eine Familie mit Migrationshintergrund hat vielleicht nicht die Deutschkenntnisse oder Rechtskenntnisse und nimmt die Absage so hin – wieder Geld gespart für Vater Staat. Sollten Sie alleine keine Gründe für einen Widerspruch finden, dann holen sie sich Rat bei Ihrem Arzt, Therapeuten oder einer öffentlichen Hilfestelle. Oftmals gibt es eine Absage wegen ein paar Minuten, die in der Pflegezeit fehlen. Man sollte es nicht übertreiben, aber das kann man zur Not schon korrigieren. Sollten alle Stricke reißen, dann hat es auch schon funktioniert, mit dem behinderten Kind zur Kasse zur fahren und sich persönlich vorzustellen. Eine bekannte Mutter hat dem Sachbearbeiter auf seine Aussage hin, das es ja nicht so schlimm sein kann mit der Pflege, ihm einfach den Sohn dagelassen mit der Aussage „wenn es so einfach ist, dann passen Sie doch mal eine Stunde auf Ihn auf und ich gehe in die Stadt einkaufen“ und ist gegangen.  Weit ist sie nicht gekommen, da er dann doch relativ schnell eingeknickt ist. Kann funktionieren, muß aber nicht. Also nicht aufgeben!
  2. Blindengeld
    Zu beantragen (im Saarland) beim Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung.
  3. Verhinderungspflege
    Antrag kann auch formlos bei der Krankenkasse gestellt werden.
  4. Kurzzeitpflege
    Antrag kann auch formlos bei der Krankenkasse gestellt werden
  5. Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz
    Antrag auf zusätzliche Pflegeleistung. Der Gesamtbetrag wird, wenn nicht in einem Jahr aufgebraucht in das nächste transferiert. 
  6. Zusatzleistungen des Landesamtes für Soziales
    Das LAndesamt gewährt in einigen Fällen Zusatzleistungen, damit die Kinder länger im Pflegeheim sein können. Auch, bzw. gerade dann, wenn die Töpfe der Kasse erschöpft sind.
  7. Voijta-Liege für Krankengymnastik
    Diese Liege wurde im Jahre 1999 von der Liste der Hilfsmittel gestrichen. Wir haben uns einfach an das Sozialamt gewandt, da wir bei einem Einkommen und einem 4 Personen-Haushalt, am Existenzminimum, also an der Armutsgrenze leben. Das Amt hat die Liege ohne Probleme bewilligt. Ein erster Sieg für uns.
  8. Gehtrainer / Walker
    Einen Antrag bei der Kasse stellen und auf den Medizinischen Dienst hoffen. Hat bei uns leider nicht geklappt. Deshalb haben wir den Weg über die Medien gesucht. Das ist bestimmt nicht jedermanns Sache, jedoch kamen bei uns anschließend Spendengelder zusammen, mit denen wir das gewünschte Equipment kaufen konnten.
  9. Behindertengerechtes Auto
    Hilfe für den Umbau bekommt man evtl. bei der Krankenkasse. Diese gibt allerdings nur einen Zuschuß,wenn das Kind jeden Tag selbst zum Kindergarten, Schule oder Arbeitsstelle gefahren wird.
  10. Umbau des Bads / Reparaturmaßnahmen
    Hier können sie sich an das Ministerium für Soziales wenden. Die Maßnahme nennt sich „Förderung für barrierefreies Wohnen bei Pflegebedürftigkeit“. Voraussetzung ist Pflegestufe 2 oder höher und ein G oder AG im Behindertenausweis.
    Die erste Möglichkeit ist die Pflegekasse anzusprechen, diese zahlt aber keine Reparaturmaßnahmen, sondern nur Neugestaltungen.
    Zum Dritten kann man noch einen Antrag bei der KFW (Kreditbank für Wiederaufbau) stellen. Diese zahlen 10% des Rechnungsbetrages ohne große Nachfragen. BEDINGUNG: Die Maßnahme muß über 3000,-€ kosten, d.h die Auszahlung muß mindestens 300,-€ betragen. Die Bank hat uns geraten die Kosten eher etwas höher anzusetzen, damit man auf jeden Fall über diesen Betrag kommt.