Ok,ok. Das mit den 3 Wochen stimmt nur bedingt, da es im Vorfeld doch Anträge gab, die man stellen mußte.
Also beginnen wir vor einem Jahr, Anfang 2015. Unser Sohn Patrick wird also in 3 Jahren 18 Jahre alt und aus diesem Grund, fingen wir jetzt schon an, uns mit der Frage zu beschäftigen, wo er nach der Schule hingeht. Leider gibt es nicht genügend Tagesförderstättenplätze, das eine Übernahme nach der Schulzeit garantiert ist.
Deshalb Ärmel hoch und an die Arbeit.
Zuerst einmal galt es sich Tagesförderstätten in der Nähe anzuschauen und auch einen Probetag zu vereinbaren.
Die Adressen hierfür kann man beim Landesamt erfragen oder Google zur Hilfe nehmen. Bei den Adressen die für uns in Frage kamen, haben wir uns dann gleich auf die Warteliste setzen lassen, denn ein Platz wird nur frei, wenn ein Behinderter stirbt, oder er/sie in ein Pflegeheim kommt. Also sehr selten.
Bei den Gesprächen mit den Betreibern, füllten wir schon Fragebogen aus, welche bei einer Aufnahme Pflicht sind. Es geht um die Eigenheiten, und die Vorgeschichte des Klienten.
Nun ging es daran festzulegen, ob unser Sohn werkstatttauglich ist. Das entscheidet darüber, ob er in eine Behindertenwerkstatt oder in eine Tagesförderstätte kommt. Diese Bescheinigung bekommt man beim Arbeitsamt. Natürlich wird man wieder von A nach B geschickt, dauert also etwas, deshalb rechtzeitig anfangen! Patrick wurde als NICHT-Werkstattfähig eingestuft. Nachdem wir so die ersten 3 Monate verbrachten, kam ein Anruf der Lebenshilfe in Völklingen. Ein Platz für Patrick wäre frei. Erst einmal ein Schock….so schnell? Nun wollten wir Ihn noch gar nicht abgeben und es war auch kein Problem abzusagen, denn es nimmt nicht jede Förderstätte minderjährige Kinder auf. Nur Völklingen hat bei uns diese Sondergenehmigung. Schade, aber kann man nix machen.
Gegen Ende des Jahres, im November, sprachen wir ncohmal bei einer Förderstätte vor um eventuellen Papierkram zu erledigen. Sie rieten uns, jetzt schon einen Antrag zu stellen, dann würde dieser schon bearbeitet und es ginge dann schneller, wenn ein Platz frei würde. begaben wir uns in den Jahreswechsel.
In der 2.Januarwoche erfuhren wir nun, das gleich 2 Plätze in Völklinge frei geworden sind ( von hier an bitte die 3 Wochen zählen :o). Also ran ans Telefon.
- Antrag beim Kultusministerium auf Beurlaubung von der Schule stellen
- Bescheinigung der Schule, das Patrick nichts neues mehr lernen kann
- Kostenzusage des Landesamtes einfordern
- Bestätigung de Einrichtung, das der Platz für Patrick reserviert ist
- Bestätigung des Medizinischen Dienstes über das Landesamt, das das Kind die Einrichtung besuchen kann
- Kostenzusage des Landesamtes an die Einrichtung weitergeben
- Fertig!
Danke an alle Beteiligten, das dies so reibungslos ging. Wir mußten zwar einigen Leuten auf den Wecker gehen, aber es hat sich gelohnt. Ein gutes Auskommen mit den Sachbearbeitern war mit Sicherheit auch nicht schlecht.
Der erste Tag war am 01.02.2016 und er fühlt sich dort sehr wohl.
Eine Zusammenfassung de wichtigsten Punkte gibt es nochmal hier.