Von der Schule zur Tagesförderstätte (Kurzfassung)

Einleitung:

Mit 18 Jahren kommen unsere Kinder aus der Schule. Im Anschluß daran, haben Sie ein Recht auf einen Platz in einer Tagesförderstätte oder einer Behinderten-Werkstatt. Leider sind diese Plätze sehr rar und man sollte sich rechtzeitig darum kümmern. Optimalerweise bis zu 3 Jahren vorher. WARUM? Wenn das Kind keinen Platz bekommt, dann bleibt es zu hause!

  1. Zum Arbeitsamt gehen und feststellen lassen, ob das Kind werkstatttauglich ist
    Das kann einige Zeit dauern, also rechtzeitig anfangen ( 3 Jahre vorher)
  2. Werkstätten und Tagesförderstätten heraussuchen, die in der Nähe sind und Termine zur Besichtigung machen. Anschließend evt. einen Probetag vereinbaren. Adressen von Einrichtungen bekommt man auch über das Landesamt.
  3. Sollte eine oder mehrere Einrichtungen passen, dann SOFORT auf die Warteliste setzen lassen und ein Infoblatt über das Kind ausfüllen. Am besten bei mehreren, da keine Einrichtung garantieren kann, das zum gegebenen Zeitpunkt ein Platz frei wird.
  4. Ein Wechsel zwischen den Einrichtungen ist jederzeit möglich, also ruhig zusagen, auch wenn ihre Lieblingseinrichtung nicht zuerst einen Platz frei hat. Es besteht, ähnlich wie bei der Schule, freie Wahl des Platzes.
  5. Rechtzeitig einen Antrag auf Kostenzusage beim Landesamt stellen. Auch wenn der Platz nicht sofort benötigt wird, wird der Antrag schonmal bearbeitet und diese Zeit ist dann Gold wert.
  6. Nachdem ein Platz freigeworden ist:
    – Bei Minderjährigen: Die Schule muß schriftlich bestätigen, das sie eine vorzeitige Beurlaubung aus der Schulpflicht befürwortet. Das kommt nur vor, wenn das Kind in der Schule nichts lernen kann, was nicht auch in der Einrichtung gelernt werden kann.
    – schriftliche Zusage der Einrichtung über die Reservierung des Platzes (fürs Landesamt)
    – Bestätigung des Medizinischen Dienstes über das Landesamt, das das Kind die Einrichtung besuchen kann
    – Evtl. Zusage des Kultusministeriums, wenn das Kind noch minderjährig ist
    –  Kostenzusage des Landesamtes
  7. Kostenzusage an die Einrichtung weitergeben
  8. Fertig
    P.S: Die Geschwindigkeit hängt stark von einem guten Verhältnis zu den Sachbearbeiter ab. Ein Dank an unsere, welche den Vorgang in 3 Wochen ermöglichten!